Dein Feierabend-Foto

Feierabend. Den anstrengenden Arbeitstag hinter sich lassen, abschalten, das Leben genießen. Es gibt diesen ganz besonderen Augenblick an der Schwelle von Arbeits- zu Privatleben, der uns allen ein gutes Gefühl bereitet – und der dennoch für jede und jeden anders ist. 

Wir wünschen uns, dass du dieses Gefühl in einem Foto einfängst. Wie sieht dein ganz persönlicher Feierabend-Moment aus? Was ist deine Feierabend-Aktivität? Welche Szenerie steht für dich symbolhaft für den Feierabend? 

Mach mit beim Profil-Fotowettbewerb und sichere dir die Chance auf ein nagelneues iPad von Apple. Für jede neue Profil-Ausgabe wählt eine Jury aus Medienfachleuten ein Sieger-Bild aus, das nicht nur im Heft abgedruckt, sondern auch mit dem iPad belohnt wird. 

Wichtig dabei: Schreib uns ein paar Zeilen zu deinem Bild. Warum steht es für dich für den Feierabend? Wann und wo wurde es aufgenommen? Was ist darauf zu sehen? Nicht nur das Bild zählt für uns, sondern auch die Geschichte dazu. 

Wichtig auch: Das Bild darf aus rechtlichen Gründen keine Personen enthalten, die darauf zu identifizieren sind und der Veröffentlichung nicht zugestimmt haben. An der Auslosung können nur IGBCE-Mitglieder teilnehmen.

Teilnahmebedingungen

Eine Teilnahme am „Profil“-Fotowettbewerb ist nur möglich, wenn Du das obenstehende Formular mit den erforderlichen Angaben ausfüllst und die Teilnahmebedingungen akzeptierst.

Jedes IGBCE-Mitglied kann am Wettbewerb teilnehmen. Bedingung ist allerdings, dass Du mindestens 18 Jahre alt bist.

Arbeitnehmer*innen der IGBCE sind von der Teilnahme am „Profil“-Fotowettbewerb ausgeschlossen.

Mit der Einreichung zum „Profil“-Fotowettbewerb ist IGBCE berechtigt das Foto auf ihren Webseiten (Internet) und im Mitgliedermagazin (Print) zu veröffentlichen. Gleiches gilt für eine Veröffentlichung des Mitgliedermagazins im Internet. Eingeräumt wird ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungs- und Verwertungsrecht, frei von Rechten Dritter.

Zum Zwecke der Bewerbung des Wettbewerbs ist die IGBCE ebenfalls berechtigt die eingereichten Bilder als gute Beispiele in den Social-Media-Kanälen der IGBCE zu verwenden.

Die Rechteeinräumung umfasst ebenfalls die Bearbeitung des Fotos. Eine Bearbeitung des Bildes erfolgt allenfalls in der Optimierung für den Druck.

Die Rechteeinräumung erfolgt unentgeltlich.

Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung des Fotos oder auch eine Veröffentlichung in einer bestimmten Art und in einer bestimmten Ausgabe des Mitgliedermagazins Profil besteht nicht.